Mitgliedschaft

Die Form der Mitgliedschaft wird in der Satzung (§ 4) des BdV-Landesverbandes Hessen geregelt.

Der Landesverband Hessen zählt ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.

Ordentliches Mitglied:
a) die Landesgruppen der Landsmannschaften als Vertreter ihrer Heimatgebiete und deren deutscher Bevölkerung in Hessen;
b)  die Kreisverbände als Vertreter aller in ihrem Kreis organisierten deutschen Heimatvertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler sowie Spätaussiedler.

Außerordentliches Mitglied:
Vereinigungen und Einzelpersonen, bei denen die Voraussetzungen zur ordentlichen Mitgliedschaft nicht gegeben sind, die Ziele und Aufgaben des Landesverbandes unterstützen.

Ehrenmitglied:
Dazu kann jede natürliche oder juristische Person ernannt werden, die sich um die Verwirklichung der Ziele des Landesverbandes besonders verdient gemacht hat.

Die außerordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder sind fördernde Mitglieder. - Weitere Details kann der Satzung entnommen werden.

Die Mitgliedschaft kann mit einer Beitrittserklärung (Formblatt) an den

Bund der Vertriebenen
Landesverband Hessen e.V.
Friedrichstrasse 35
65185 Wiesbaden

gerichtet werden.

Die für den Beitritt zur Verfügung gestellten Daten des Mitgliedes werden nur im Rahmen der Mitgleiderbetreuung verwendet. Die Sicherheit der Mitgliedsdaten wird durch die Bestimmungen der  Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) garantiert!