Deutsche Vertriebene, Flüchtlinge und Spätaussiedler

Von rund 18 Millionen Reichsdeutschen in den Ostprovinzen des Reiches und "Volksdeutschen" in den deutschen Siedlungsgebieten in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa waren in der Endphase des Krieges rund 14 Millionen in Richtung Westen geflüchtet oder nach dem Kriegsende vertrieben bzw. deportiert worden. Die Daten der Volkszählungen in West- und Ostdeutschland von 1950 lassen die Bilanz dieser millionenfachen Fluchtbewegungen und Vertreibungen deutlich werden. Knapp 12,5 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene waren aus den nunmehr in polnischen und sowjetischen Besitz übergegangenen ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches und aus den Siedlungsgebieten der "Volksdeutschen" in die Bundesrepublik und in die DDR gelangt; weitere 500.000 lebten in Österreich und anderen Ländern.

An die zwei Millionen Deutsche hatten Flucht, Vertreibungen oder Deportationen nicht überlebt, etwa eine Million wurde in die UdSSR deportiert. Von den 12,5 Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen in der Bundesrepublik und DDR des Jahres 1950 kam mit knapp sieben Millionen der größte Teil aus den ehemals deutschen Gebieten östlich von Oder und Neiße. Als nächstgrößere Gruppe folgten knapp drei Millionen Flüchtlinge und Vertriebene aus der Tschechoslowakei. Hinzu kamen 1,4 Millionen aus dem Polen der Vorkriegsgrenzen, 300.000 aus der bis 1939 unter der Verwaltung des Völkerbunds stehenden Freien Stadt Danzig, knapp 300.000 aus Jugoslawien, 200.000 aus Ungarn und 130.000 aus Rumänien.

Im Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)) wird unterschieden zwischen Vertriebenen, Heimatvertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Spätaussiedlern.

Spätaussiedler

Spätaussiedler sind Nachkommen von Deutschen aus der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten, die durch ein spezielles Aufnahmeverfahren ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben.

Bescheinigung des Spätaussiedlerstatus

Mit der Anerkennung als Spätaussiedler erhalten Zugewanderte automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Maßgeblich in dem vom Bundesverwaltungsamt durchgeführten Aufnahme- und Bescheinigungsverfahren ist ihre Nachkommenschaft zu Deutschen. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme von Spätaussiedlern ist das Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Familienangehörige können auf Antrag gemeinsam mit dem Spätaussiedlerbewerber nach Deutschland aussiedeln. Seit dem 1. Januar 2005 müssen sie dafür Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Ankunft in Deutschland

Nach der Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes verteilt das Bundesverwaltungsamt die Spätaussiedler auf die Bundesländer. Seit 31.12.2009 besteht allerdings keine Wohnortbindung mehr. Auf die kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs haben Spätaussiedler und ihre Angehörigen einen gesetzlichen Anspruch. Weitere Informationen zur Teilnahme an einem Integrationskurs finden Sie hier.

4,5 Millionen Spätaussiedler

Seit Beginn der Aussiedleraufnahme im Jahr 1950 sind fast 4,5 Millionen (Spät-)Aussiedler einschließlich Familienangehörigen nach Deutschland zugewandert. Seit 1990 gehen die Zuwanderungszahlen stetig zurück. Im Jahre 2012 kamen 1.817 Personen als Spätaussiedler nach Deutschland, 2014 waren es über 5000 Menschen, die nach Deutschland kamen.

Weitere Informationen hierzu unter nachfolgenden Link-Adressen beim BdV-Bundesverband:

a) Aktuelle Aussiedlerstatistik

b) Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

c) Zuwanderungsgesetz

d) Integrationsarbeit des BdV

e) Literaturauswahl zum Thema Aussiedler