Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Landsleute,
der 4. März ist für die Sudetendeutschen ein Tag des Gedenkens – ein Tag der Erinnerung an ein schmerzhaftes Kapitel unserer Geschichte, das bis heute nachwirkt.
Am 4. März 1919, vor nunmehr 107 Jahren, demonstrierten Deutsche in Böhmen, Mähren und Sudetenschlesien friedlich für ihr Recht auf Selbstbestimmung. Sie taten dies im Vertrauen auf die Grundsätze, die der damalige amerikanische Präsident Woodrow Wilson in seinen 14 Punkten zum Friedensschluss nach dem Ersten Weltkrieg formuliert hatte. In Punkt 10 hieß es ausdrücklich:
„Den Völkern Österreich-Ungarns, deren Platz unter den Nationen wir geschützt und gesichert zu sehen wünschen, sollte die freieste Gelegenheit zu autonomer Entwicklung zugestanden werden.“
Diese Zusage nährte die Hoffnung der Sudetendeutschen auf eine gerechte und friedliche Zukunft. Doch diese Hoffnung wurde bitter enttäuscht.
Am selben Tag trat in Wien die erste Nationalversammlung des neuen Österreich zusammen. Die gewählten Abgeordneten aus den deutschsprachigen Gebieten Böhmens, Mährens und Schlesiens wurden an der Teilnahme gehindert, da diese Gebiete inzwischen von der neu gegründeten Tschechoslowakei okkupiert worden waren. Aus Protest kam es dort zu einem Generalstreik und zu friedlichen Demonstrationen – Demonstrationen für den Verbleib bei Österreich und für das zugesagte Selbstbestimmungsrecht.
Die Antwort darauf war Gewalt.
Tschechoslowakisches Militär eröffnete das Feuer auf unbewaffnete Demonstranten. 54 Menschen im Alter zwischen 11 und 80 Jahren verloren ihr Leben, Hunderte wurden verletzt. Sie wurden zu Opfern einer Politik, die ihnen verweigerte, was sie selbst für sich in Anspruch genommen hatten: das Recht auf eine autonome Entwicklung.
Diese Ereignisse vom 4. März 1919 bildeten den unheilvollen Ausgangspunkt einer systematischen Unterdrückung der Deutschen als zweitgrößter Bevölkerungsgruppe des unter dem Namen „Tschechoslowakei“ neu gebildeten Staates. Diskriminierung, Entrechtung und Ausgrenzung prägten die folgenden Jahrzehnte.
Am Ende dieser verhängnisvollen Kette der Geschichte stand schließlich die Katastrophe der Jahre 1945 und 1946: die Vertreibung von über drei Millionen Sudetendeutschen aus ihren jahrhundertealten Siedlungsgebieten in Böhmen, Mähren und Schlesien. Rund eine Viertelmillion Menschen büßte dabei ihr Leben ein – durch Gewalt, Hunger, Krankheiten und unmenschliche Bedingungen.
Diese leidvolle Vergangenheit auferlegt sowohl den unmittelbar Betroffenen als auch den nachfolgenden Generationen eine bleibende geschichtliche Verpflichtung. Sie verpflichtet uns, Verletzungen des Selbstbestimmungsrechts überall dort anzuklagen, wo sie geschehen – und auf deren Beendigung zu drängen.
Das Gedenken an den 4. März 1919 ist daher mehr als die ehrende Erinnerung an die Toten dieses Tages und an die unzähligen Opfer von Flucht und Vertreibung. Es ist zugleich Mahnung und Auftrag: für Recht, Freiheit und die Würde aller Menschen und aller Völker einzutreten – heute und in Zukunft.
Möge dieses Gedenken uns wachsam halten.
Möge es uns verpflichten.
Und möge es dazu beitragen, dass sich Unrecht dieser Art niemals wiederholt.
Vielen Dank.
Siegbert Ortmann, 2026


