Bund der Vertriebenen jetzt Mitglied im Deutschen Institut für Menschenrechte

Positives Signal für Engagement und Anliegen des Verbandes

Am 15. Dezember 2017 ist der Bund der Vertriebenen (BdV) von der Mitgliederversammlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte als ordentliches Mitglied aufgenommen worden.

BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius und der BdV-Landesvorsitzende in Hessen, Siegbert Ortmann, begrüßen diese Entscheidung und sehen darin ein positives Signal für das Engagement und das Anliegen des ihres Verbandes.

Dr. Fabritius verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass das mit der Gesetzesänderung 2015 neu ausgerichtete Institut seine Arbeitsweise nunmehr novelliert habe und somit jetzt der Beteiligung sämtlicher an der Förderung und am Schutz der Menschenrechte beteiligten gesellschaftlichen Kräfte, so auch dem BdV, eine wichtige Bedeutung beimesse.

Der hessische BdV-Landesvorsitzende kündigte an, dass sich der Bund der Vertriebenen in die Arbeit der aus Menschenrechtsorganisationen und -experten bestehenden Mitgliederversammlung fortan nach besten Kräften einbringen und dort auch Empfehlungen dafür abgeben werde, wie die Menschenrechte im In- und Ausland gefördert und geschützt werden können.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte legt dem Deutschen Bundestag gemäß § 2 Abs. 5 DIMRG (Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 16.07.2015) jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.