Entschädigung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter

Auf Beschluss des Deutschen Bundestags trat am 1. August 2016 die Richtlinie über eine einmalige finanzielle Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter in Kraft. Personen, die wegen ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit während oder nach Ende des Zweiten Weltkrieges für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, konnten bis zum 31. Dezember 2017 beim Bundesverwaltungsamt einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro beantragen.

Dem vorausgegangen war ein jahrelanger Einsatz des Bundes der Vertriebenen und der Landsmannschaften für eine offizielle Anerkennung und eine symbolische Wiedergutmachung dieses besonderen Schicksals ziviler deutscher Zwangsarbeiter.

Im Haushalt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurden für die Jahre 2016 bis 2018 Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro und für 2019 weitere 53,85 Millionen Euro zugunsten der Entschädigung zur Verfügung gestellt. Mit der praktischen Umsetzung des jahrelangen Anliegens wurde die Projektgruppe AdZ des Bundesverwaltungsamtes (BVA) betraut. 

Die Antragsbearbeitung wurde im September 2020 beendet. Insgesamt wurden 46.892 Anträge gestellt. Von diesen wurde 38.746 positiv und 6.760 negativ beschieden. Ablehnungsgründe waren die versäumte Ausschlussfrist am 31. Dezember 2017, das Nichteinhalten der Stichtagsregelung nach § 6 Abs. 1 AdZ-RL, die fehlende deutsche Staats- oder Volkszugehörigkeit oder keine (eigene) Zwangsarbeit. 1.341 Verfahren wurden eingestellt. 45 ADZ-Antragsverfahren standen am 30. September 2020 noch zur Bearbeitung an. Nach Angaben der Projektgruppe AdZ kommen 32.817 Antragsteller aus der ehemaligen Sowjetunion, 4.717 aus Rumänien, 3.032 aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten inkl. Polen, 1.088 aus der ehemaligen Tschechoslowakei, 1.097 aus Deutschland und 4.110 aus sonstigen Ländern. 61 Prozent der Antragsteller sind weiblich, 39 Prozent sind männlich.

Am 14. September 2020 hat der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius ein Ehepaar aus Berlin Köpenick ins BMI zur symbolischen Übergabe der letzten beiden Anerkennungsbescheide eingeladen und damit stellvertretend dem Leid aller Betroffenen gedacht.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Webseite des BdV-Bundesverbandes.